Platz- und Hausordnung des Boule-Club-Weilerswist

§ 1

Der Platz ist ausschließlich für das Boulespiel zu nutzen. Die Durchführung von anderen Sportarten, das Fahren mit Fahrrädern oder Mofas ist nicht erlaubt. Hunde und andere Haustiere dürfen nicht auf den Bouleplatz.

§ 2

Die Nutzung des Platzes ist vor allen Dingen den aktiven Mitgliedern des Boule-Club-Weilerswist vorbehalten. Der Bouleplatz steht aber auch allen anderen Bürgern der Gemeinde Weilerswist für das Boulespiel zur Verfügung, wenn der Vorstand nicht wegen einer der nachfolgenden Gründe eine Platzsperre für Nichtmitglieder verhängt. Gründe für eine Platzsperre können u.a. sein:
- Training der Ligamannschaften des BC Weilerswist
- Austragung von Ligaspielen
- Austragung von Turnieren

§ 3

Die Nutzer des Bouleplatzes verpflichten sich, den Platz sauber zu halten. Das Abladen von Müll und sonstigem Unrat ist strengstens verboten. Die Nutzer des Bouleplatzes haben sich ordentlich zu benehmen. Mit Rücksicht auf die angrenzenden Nachbarn ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Der Spielbetrieb endet um 22 Uhr. Zuwiderhandlungen können vom Vorstand mit einer Platzsperre geahndet werden. .

§ 4

Das Clubhaus steht ausschließlich den Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Nichtvereins-mitgliedern ist die Nutzung der Einrichtungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorstandes erlaubt.

§ 5

Der Verein hält im Clubhaus Getränke vor, die an Vereinsmitglieder zu Selbstkostenpreisen verkauft werden. An Nichtmitglieder ist der Verkauf von Getränken nicht erlaubt. Ausnahme ist die Bewirtung von Gästen bei Ligaspielen und Turnieren.

Weilerswist, den 18.04.2006

Der Vorstand